Allgemeine Geschäftsbedingungen: Hundehotel Aegidius


1. Geltungsbereich

Die AGB – Hundehotel Aegidius gelten für Verträge, die die Betreuung von Hunden in der Hundepension (nachstehend Hundehotel genannt) betreffen und für Leistungen und Lieferungen des Hundehotels und der Hundeschule Aegidius.


2. Allgemein

(1) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(2) Als Halter/in des Hundes versichern Sie, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und keine wesentlichen Punkte verschwiegen wurden. Für Schäden, die aus unwahren Angaben entstehen, haftet der Halter - die Halterin im vollen Umfang. Das Hundehotel wird von jeglicher Haftung befreit, wenn die Angaben nicht wahrheitsgemäß sind. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Arbeitsmittel, Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. müssen mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei der Anreise angegeben werden.

(3) Sollte der zu betreuende Hund Auffälligkeiten im Verhalten zeigen (Aggression gegen Menschen oder Hunde oder starke Ängstlichkeit), ist dies dem Hundehotel vor der Anmeldung mitzuteilen.

(4) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.


3. Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner ist das Hundehotel und die Hundeschule Aegidius (Nachstehend Hundehotel genannt) und der Eigentümer/Halter des Hundes (nachstehend Halter genannt). Hat ein Dritter für den Halter die Betreuung vereinbart, haftet er gegenüber dem Hundehotel zusammen mit dem Halter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag.

(2) Die Anmeldung und die Buchungsanfrage des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(3) Das Hundehotel bestätigt dem Kunden die Anmeldung per E-Mail und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4) Der Vertrag zwischen dem Halter und dem Hundehotel kommt erst zustande, wenn dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt wurden und der Kunde die entsprechende Anmeldung innerhalb von 10 Tagen per E-Mail, Post oder Fax zugesandt hat.

(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Anmeldung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

(6) Erfolgt die Anmeldung verspätet, besteht kein Anspruch auf den reservierten Betreuungsplatz.

(7) Die gebuchten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus bei Anreise zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung, ist das Hundehotel berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

(8) Sollte der Hund vor dem vereinbarten Ende der Betreuung abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift des Restbetrages. Die Kosten für die Betreuung sind immer in voller Höhe fällig.


4. Leistungen

(1) Das Hundehotel ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen, und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Absage der Betreuung ist bis maximal 6 Wochen vor der Buchung möglich. Ausgenommen hiervon ist höhere Gewalt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Halter veranlasste Leistungen und Auslagen des Hundehotel an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich inclusive die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(4) Die Gesamtkosten können vom Hundehotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Zusatzleistungen und / oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht.


5. Auslauf

Während des Aufenthaltes gewährleistet das Hundehotel dem Halter, den zu betreuenden Hund ausreichend Freilauf auf dem eingezäunten Gelände zu geben. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine läuft und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Sollte dies nicht gewünscht werden, kann dies bei der Anmeldung angegeben werden. Dann werden die Betreuungskosten für eine Einzelbetreuung berechnet.

§ 7 Impfungen und Krankheiten

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige Impfausweis ist bei Abgabe vorzulegen und wird im Hundehotel hinterlegt.

(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist das Hundehotel berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen.

(3) Der Halter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen Zecken- und Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Sollte ein Floh- und / oder Wurmbefall festgestellt werden, wird dieser auf Kosten des Halters durch einen Tierarzt behandelt.

(4) Bereits vor Anreise des Hundes muss das Hundehotel über (Vor-) Erkrankungen informiert werden. Das Hundehotel übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes während des Aufenthaltes. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere.

(5) Das Hundehotel übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Das Hundehotel ist berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

Der Halter erklärt sich damit einverstanden den in der Anmeldung angegebenen Tierarzt von seiner Schweigepflicht, für die Dauer der Betreuung, zu befreien und den Hundehotel Auskunft zu erteilen.


6. Läufige Hündin

Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte Ihre Hündin kurz vor dem Aufenthalt läufig werden, ist eine Betreuung nicht möglich. Der Anspruch auf die Betreuungskosten (abzüglich der Futterkosten) bleibt hiervon unberührt. Sollte Ihre Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, wird eine Einzelbetreuung notwendig und die Kosten für die Betreuung entsprechend angepasst.


7. Haftung

(1) Der Halter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund eine Haftpflichtversicherung hat.

(2) Der Halter haftet, für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Das Hundehotel Aegidius mit allen Mitarbeitern haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(4) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für mitgebrachte Leinen, Decken, Körbchen, Spielzeug oder Ähnliches keine Haftung übernehmen können, da diese beim Spiel mit anderen Hunden beschädigt oder zerstört werden können.


8. Vorzeitige Abholung

Sollte der Hund ein starkes Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigen, dass eine Gefahrenlose Betreuung unmöglich macht, ist der Halter verpflichtet den Hund abzuholen bzw. abholen zu lassen.



9. Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

(1) Reservierungen und Buchungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung durch den Kunden hat dies folgenden Schadensersatz zur Folge:

a) Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise 80 % der Unterbringungskosten

b) Stornierung bis 3 Wochen vor Anreise 50 % der Unterbringungskosten

c) Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise 20 % der Unterbringungskosten

d) Bei Nichtanreise ohne Stornierung stellen wir die gesamten Unterbringungskosten in Rechnung.